Dank des praktisch bereits flächendeckenden Ausbaus von Abwasserreinigungsanlagen wurde die Gewässerqualität in der Schweiz in den letzten Jahrzenten stark verbessert. Die abwasserrechtlichen Vorgaben werden in der Gewässerschutzverordnung geregelt. Mit der Eigenkontrolle und der Fremdüberwachung bestätigen Betriebe die Einhaltung ihres Konsenses und sichern sich die Aufrechterhaltung ihrer Abwasserentsorgung.
Unser Leistungsangebot:
Industrielle und kommunale Abwässer werden zur
Reinigung in Abwasserreinigungsanlagen (ARA) geleitet.