Wer ist verpflichtet etwas gegen Legionellen zu tun?
Jeder Inhaber bzw. Betreiber, der Wasser als Gebrauchsgegenstand (d.h. Dusch- und/oder Badewasser) in öffentlich zugänglichen Anlagen (d.h. Anlagen, die für die Allgemeinheit oder einen bestimmten Personenkreis zur Nutzung bestimmt sind) bereitstellt, ist rechtlich verpflichtet, eine gesundheitlich unbedenkliche Wasserqualität zu bieten. Diese Qualität richtet sich nach den TBDV Legionellen-Höchstwert-Anforderungen.
Konkret betrifft dies neben Spitälern und Pflegeeinrichtungen auch Schulen, Hotels, Sanitäranlagen für Mitarbeitende in Firmen, Eigentümer von Mietobjekten (z.B. Wohnanlagen oder Gewerberäume) sowie Schwimmbäder und Wellness-Einrichtungen.
Da die Legionellenproblematik zu einem grossen Teil auch Kühlturm-, Klima- und Befeuchtungs-anlagen betrifft, müssen deren Betreiber das Legionellenrisiko für sich und ihre Umwelt eruieren und einschätzen können.
Die gesetzlichen Richtlinien gelten nicht für Hauseigentümer, die das Wasser ausschliesslich für den persönlichen Gebrauch beziehen. Es sollte aber von eigenem Interesse sein, hygienisch einwandfreies Duschwasser zu verwenden.
Gesetzliche LEgionellen-Höchstwerte gemäss TBDV
Art des Wassers als Gebrauchsgegenstand | Höchstwert |
---|---|
Wasser in Sprudelbädern oder in über 23°C warmen Becken mit einem der Aerosolbildung förderlichen Wasserkreislauf | 100 KBE/l |
Dampfbad: Wasserherstellung mit Aerosolbildung | 100 KBE/l |
Wasser in Duschanlagen | 1.000 KBE/l |
Was muss ein Betreiber tun?
Jeder Betreiber von Warmwasser- und Trinkwasserinstallationen in öffentlich zugänglichen Anlagen ist gesetzlich verpflichtet, die hygienische Qualität des Wassers als Gebrauchsgegenstand (Dusch- und/oder Badewasser) gemäss den rechtlichen Bestimmungen zu gewährleisten. Um diese Anforderung sicherstellen zu können, muss die jeweilige Versorgungsanlage den gesetzlich geforderten Regeln der «guten Herstellungspraxis» entsprechen. Dazu gehört das Installieren und Betreiben nach «anerkannten Regeln der Technik» sowie die «Selbstkontrolle» der gesamten Anlage, um eine konsistente Qualitätssicherung des Dusch- und Badewasser zu gewährleisten.
Selbskontrollpflicht
Durch die Selbstkontrolle soll eine starke Legionellenvermehrung verhindert und präventiv dem Potenzial, an Legionellose zu erkranken, entgegengewirkt werden. Trotz eventueller amtlicher Kontrollen ist jeder Betreiber, der Trink-, Dusch- oder Badewasser in öffentlichen Anlagen bereitstellt, zur Selbstkontrolle verpflichtet. Deren Umsetzung und Dokumentation kann vom zuständigen Amt überprüft werden, was insbesondere bei Erkrankungsfällen und Haftungsfragen der Fall sein kann.
Daher sollte jedes Unternehmen ein entsprechendes Selbstkontrollkonzept erstellen, mit folgenden Punkten:
- Risikoeinschätzung
- Einhaltung anerkannter Regeln der Technik
- Kontrollen und mikrobiologische Analysen
- Massnahmenpläne
- DokumentationAnmeldung im Labor
Die Leistungen der Kalb Analytik
Erstgespräch
Wir erachten es als dienlich und effizient, in einem ersten kostenlosen Beratungsgespräch ihre Fragen und unsere Hilfeleistungen zu klären. Auch für spezifische Wünsche finden wir massgeschneiderte Lösungen.
Risikoeinschätzung
Welches Risikopotenzial Installationen bezüglich einer Legionellen-Infektion beherbergen, ist von mehreren Faktoren abhängig, so zum Beispiel die Normkonformität der Anlage, Nutzungsbedingungen, vorhandene tote Leitungen oder aerosolbildende Auslässe.
Unser Leistungsangebot:
- Ist-Zustandserhebung mit Risikoanalyse des gesamten Anlagensystems in Anlehnung an die Schweizer Norm (SN) SIA 385/1, SIA 385/2 und dem anerkannten technischen Regelwerk SVGW Richtlinie W3 sowie der BAG/BLV-Empfehlung «Legionellen und Legionellose»
- Erfassung der aerosolbildenden Auslässe sowie deren Nutzungsfrequenz
- Festlegung der Probenahmestellen
- Probenahme für mikrobiologische Analysen
- Berichterstellung auf Basis der erhobenen technischen und betrieblichen Risikofaktoren des Anlagensystems und der Ergebnisse der Wasseranalysen
- Einschätzung des Risikos
- Ausarbeitung von anlagenspezifischen Langzeitmassnahmen zur nachhaltigen Minimierung Vermeidung einer Kontamination durch Legionellen bei Normabweichungen sowie beim Nachweis von Legionellen
Erstellung eines Selbstkontrollkonzeptes
Das Selbstkontrollkonzept legt den Grundstein für eine langfristige einwandfreie Wasserqualität, basierend auf der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik sowie der regelmässigen Überprüfung des Systems.
Unser Leistungsangebot:
- Wir erarbeiten für Sie ein Selbstkontrollkonzept gemäss der BAG/BLV-Empfehlung «Legionellen und Legionellose» oder unterstützen Sie bei deren Ausarbeitung, um Ihrer Selbstkontrollpflicht gerecht zu werden.
- Wir liefern Vorlagen für die vollständige Dokumentation des Selbstkontrollkonzepts.
- Wir überprüfen die Dokumentation auf Vollständigkeit.
- Wir schulen Legionellen-Beauftragte eines Unternehmens.
- Wenn gewünscht wird das Selbstkontrollkonzept aufbauend an eine Risikoeinschätzung Es wird grundsätzlich empfohlen, das Risiko einzuschätzen, um den Ist-Zustand zu definieren und diesen direkt ins Selbstkontrollkonzept einfliessen zu lassen. Dadurch können mögliche Schwachstellen direkt ins Legionellen- management einfliessen und langfristig unterbunden werden.
- Festlegung der regelmässigen Instandhaltungstätigkeiten (wie z.B. Wartungen, Reinigungen oder Austausch von sanitärem Zubehör) und Kontrollen (wie z.B. Temperaturen oder Wasserverbrauch)
- Erarbeitung eines Massnahmenplanes bei geringer Nutzungshäufigkeit von Entnahme-stellen (Spülplan)
- Erarbeitung eines Massnahmenplanes bei Stagnationszeiten
- Erarbeitung eines Probenahmeplanes für mikrobiologische Kontrolluntersuchungen
- Erarbeitung eines Massnahmenplanes bei mikrobiologischen Höchstwertüberschreitungen
Baubegleitung
Unsere Sanierungskonzepte unterstützen Sie in der effektiven Massnahmenplanung.
Probenahme
Die Probenahme stellt mitunter den grössten Unsicherheitsfaktor bei der Analyse von Proben dar, wobei das Analyse- Ergebnis durch die Probenahme weitgehend beeinflusst wird. Daher bildet die fachgerechte Entnahme von Proben sowie die richtige Auswahl der Probenahmestellen die Grundlage für ein aussagekräftiges Analyse-Ergebnis.
Unser Leistungsangebot:
- Fachgerechte Probenahme nach gesetzlichen Vorgaben durch geschultes Personal
- Probenahme von Dusch- und Badewasser
- Probenahme von Trinkwasser
- Probenahme von Befeuchtungswasser, Kühlwasser, Kreislaufwasser
- Probenahme von Luft
Legionellenanalytik
Unser Leistungsangebot:
- Analyse von Wasserproben auf Legionella pneumophila (SG 1-14) und Legionella spp. nach der akkreditierten und international standardisierten Methode ISO 11731-2.
Schulungen
Die Fachleute der Kalb Analytik AG vermitteln Ihnen praxisorientiertes Wissen rund um das Thema Wasser:
- Rechtliche Grundlagen
- Technische Umsetzung
- Grundlagen der Mikrobiologie
- Legionellenprophylaxe
- Probenahme
Gerne kommen die Experten zu Ihnen, um die Grundlagen vor Ort zu schulen. Je nach Anliegen stellen unsere Fachleute ein individuelles Schulungsprogramm für Sie zusammen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Literatur
- Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV), SR 817.022.11 à LINK
- Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände Lebensmittelgesetz, (LMG), SR 817.0 à LINK
- Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV), SR 817.02 à LINK
- BAG-/BLV-Empfehlungen, 2018, Legionellen und Legionellose à LINK
- WHO-Reviews 2007, Legionella/Legionella and the prevention of Legionellosis
- SIA-Norm 385/9-2011, Wasser und Wasseraufbereitungsanlagen in Gemeinschaftsbädern
- Merkblatt des SVGW, W10002d, Legionellen in Trinkwasserinstallationen – was muss beachtet werden?
- Die Legionärskrankheit in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein, 2008 bis 2017 (PDF, 1 MB, 22.05.2018) Bull BAG 2018; Nr. 21: 7-11 à LINK
- Fisman D.N.; Lim S.; Wellenius G.A.; Johnson C.; Britz P.; Gaskins M. et al. (2005): It’s not the heat, it’s the humidity: wet weather increases Legionellosis risk in the greater Philadelphia Metropolitan Area. J Infect Dis. 2005; 192(12):2066-73. DOI:10.1086/498248.
- Zahlen zu Infektionskrankheiten à LINK