In der Deponieverordnung 2008 (DVO) sind die Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien festgelegt. Damit werden während des gesamten Bestehens der Deponie negative Auswirkungen der abgelagerten Abfälle auf die Umwelt, insbesondere auf Boden und Gewässer, auf die Luft und das Klima sowie auf die Gesundheit des Menschen vermieden bzw. verringert. Für alle Abfälle ist deshalb eine grundlegende Charakterisierung durchzuführen innerhalb derer meist eine chemisch-analytische Untersuchung des Abfalls erforderlich ist. Bei regelmäßig anfallenden Abfällen (Abfallströme) sind periodische Beurteilungen (Übereinstimmungsbeurteilungen), bei denen ermittelt wird, ob der Abfall mit den Ergebnissen der grundlegenden Charakterisierung und den Annahmekriterien übereinstimmt, durchzuführen.
Unser Leistungsangebot:
- Inspektionen gemäß Deponieverordnung § 13, Abs.1, Z2 und Z4, „grundlegende Charakterisierung ohne analytische Untersuchung“
- Inspektionen gemäß Deponieverordnung § 12, „grundlegende Charakterisierung“ für
- Aushubmaterial vor Beginn der Aushub- oder Abräumtätigkeit (in-situ)
- Aushubmaterial nach Beginn der Aushub- oder Abräumtätigkeit (ex-situ)
- ausgewiesene Flächen gemäß Altlastensanierungsgesetz
- Tunnelausbruchmaterial
- sonstige, einmalig anfallende Abfälle
- wiederkehrend anfallende Abfälle
- Abfallströme
- Inspektionen gemäß Deponieverordnung § 15, „Übereinstimmungsbeurteilungen“ für
- Tunnelausbruchmaterial
- wiederkehrend anfallende Abfälle
- Abfallströme
- Beurteilung nach Bundesabfallwirtschaftsplan (BAWPL)
- Ausstufung nach Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)