Bestes Trinkwasser ist keine Selbstverständlichkeit
Trinkwasser unterliegt in der Schweiz der Lebensmittelgesetzgebung und gilt als das am strengsten kontrollierte Lebensmittel. Der rechtliche Rahmen für die Beschaffenheit von Trinkwasser wird durch die Verordnung des EDI «Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen» (TBDV) definiert.
Der zentrale Wasserversorger (Netzbetreiber) ist für die einwandfreie Trinkwasserqualität bis zum Gebäudeeintritt verantwortlich. Ab Gebäudeeintritt ist die Trinkwasserqualität Sache des Gebäudeeigentümers und muss ebenso den Anforderungen der TBDV entsprechen. Viele Probleme lassen sich auf eine unzureichende Wartung und Instandhaltung zurückführen.
Ungenügend gewartete und nicht nach Stand der Technik betriebene Trinkwasserinstallationen erhöhen das Risiko einer Legionellenbelastung.
Gesetzliche Höchstwerte gemäss TBDV
Wer ist verpflichtet, etwas zu tun?
Der zentrale Wasserversorger als Hauptversorger von Trinkwasser ist verpflichtet, die Trinkwas-serqualität gemäss den Anforderungen der TBDV zu gewährleisten.
Eigentümer von öffentlichen Gebäuden, die Trinkwasser an Dritte abgeben, sind für die Hausinstallation verantwortlich und müssen sich an die gesetzlich gegebenen hygienischen Anforderungen der TBDV halten.
Konkret betrifft dies:
- Spitäler
- Pflegeeinrichtungen
- Hotels
- Schulen
- Sportanlage
- Sanitäranlagen für Mitarbeitende
- Mietobjekte (z.B. Wohnungen oder Gewerberäume)
Die Gesetzgebung gilt nicht für Hauseigentümer, die Trinkwasser ausschliesslich für den persönlichen Gebrauch beziehen.
Wir empfehlen Installateuren vor Werksübergabe der Wasserinstallation eine System-untersuchung durchzuführen, um eine hygienetechnisch einwandfreie Installation nachweisenzu können.
Was muss ein Betreiber tun?
Der Eigentümer ist gesetzlich verpflichtet, die gesamte Hausinstallation mit den dazugehörigen Apparaten nach den anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu betreiben. Die Qualitätssicherung muss im Rahmen der Selbstkontrolle gewährleistet werden.
Selbstkontrollpflicht
Jeder Betreiber, der Trinkwasser in öffentlich zugänglichen Anlagen bereitstellt, ist zur Selbstkontrolle verpflichtet, um eine einwandfreie Trinkwasserqualität langfristig sicherzustellen. Jeder Betreiber muss ein entsprechendes Selbstkontrollkonzept vorweisen mit folgenden Punkten:
- Risikoeinschätzung
- Einhaltung anerkannter Regeln der Technik
- Kontrollsysteme und Analysen
- Massnahmenpläne
- Dokumentation
Unser Leistungsangebot
Erstgespräch
Wir beraten Sie in einem kostenlosen Erstgespräch, um massgeschneiderte Lösungsansätze für Sie zu erarbeiten.
Systemuntersuchung
Probenahme und Analyse an relevanten Stellen der Trinkwasserinstallation, um die Qualität des Trinkwassers gemäss den TBDV-Anforderungen zu untersuchen.
Probenahme
Die Probenahme stellt mitunter den grössten Unsicherheitsfaktor bei der Analyse dar. Die fachgerechte Entnahme von Proben sowie die richtige Auswahl der Probenahmestellen bildet daher die Grundlage für ein aussagekräftiges Analysen-Ergebnis.
Sie können die Probenahme auf Wunsch selbst durchführen und uns die Proben zur Analyse persönlich oder per Post zukommen lassen.
Trinkwasseranalytik Pakete
Bakteriologische Untersuchung
Ungenügende Trinkwasserqualität ist in den häufigsten Fällen bakteriologischer Natur. Erhöhte bakteriologische Verunreinigungen werden durch Umwelt-, Gegebenheits- und Materialeinflüsse stark beeinflusst und können zeitlich stark variieren. Daher ist es sinnvoll je nach Gegebenheit und Fragestellung mehrere Proben zu analysieren.
Kleine chemische Untersuchung
Gibt eine allgemeine Information der chemischen Trinkwasserbeschaffenheit.
Die bakteriologische und die kleine chemische Untersuchung decken die mindestens einmal jährliche Informationspflicht von Wasserversorgern ab.
Mittlere chemische Untersuchung
Empfohlene Untersuchung für/bei allgemeine Charakterisierung des Trinkwassers insbesondere der Beeinflussung durch Düngemittel.
Große chemische Untersuchung
Empfohlene Untersuchung für/bei alten/neuen Leitungen und Neuinbetriebnahmen zur weitge-henden Beurteilung auch der Schwermetallanteile im Trinkwasser.
Weitere Untersuchungsparameter sind je nach Fragestellung sinnvoll. Unsere Fachleute beraten sie gerne.
Schulungen
Wir bieten Betreibern von Trink- und Warmwasseranlagen, Installateuren, Planern, Unternehmen oder einem interessierten Personenkreis individuell angepasste Schulungen rund um das Thema Legionellenprophylaxe an. Angelehnt an geltende Normen, anerkannte technische Regelwerke sowie deren rechtlichen Hintergrund.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Literatur
- Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände Lebensmittelgesetz, (LMG), SR 817.0 à LINK
- Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV), SR 817.02 (verlinken) à LINK
- Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV), SR 817.022.11 (verlinken) à LINK
- BLV-Erläuterungen zur Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) (2017) à LINK
- SVGW-Regelwerk W3 d, Richtlinie für Trinkwasserinstallationen sowie Ergänzungen 1-3