Der Bundes-Abfallwirtschaftsplan (BAWP) regelt die Vorgaben zur Verwertung oder Beseitigung von Abfällen, damit die Grundsätze des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) verwirklicht werden. Auch die Verwertung von Boden als Schüttmaterial und zur Oberflächenabdeckung ist durch diese Vorgaben geregelt. Je nach Maßgabe der Schadstoffgehalte erfolgt eine Einstufung in die Klasse A1, A2 und A2G.
Unser Leistungsangebot:
- Grundlegende Charakterisierung von Aushubmaterial vor Beginn der Aushub- oder Abräumtätigkeit gemäß ÖNORM S 2126
- Grundlegende Charakterisierung von Abfallhaufen oder von festen Abfällen aus Behältnissen und Transportfahrzeugen gemäß ÖNORM S 2127